Wertermittlung
Manchmal will man etwas über den Verkehrswert einer Immobilie wissen,
ohne dass die Absicht eines Verkaufs vorliegt.
Die Berechnung für Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser und Eigentumswohnungen wird nach den Vorgaben der Immobilienwertverordnung (ImmoWertV) vorgenommen:
Der Verkehrswert wird aus Vergleichs-, Ertragswert-, Sachwertverfahren oder
mehreren dieser Verfahren ermittelt.